Helge Moos, Steuerberater -
Helge Moos - Steuerberater »; Information
»INFORMATION » AKTUELLE STEUERINFO

Information

 

Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand

Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs angeschlossen: Ein Grundsteuererlass kommt nicht nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht, sondern auch bei strukturell bedingten Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur.



Übersicht - Eine Seite zurück
top
© 2000 - 2008 Helge Moos » Steuerberater