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Kaufleute und Gesellschaften

Kaufleute und Gesellschaften

Schadensersatzpflicht bei Verlustgeschäft

Geschäftsführer einer GmbH sind trotz ihres hohen Ermessenspielraums zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sie bei einem verlustreichen Unternehmenskauf grob fahrlässig vorgehen. ...mehr...

Alleinvertretung und Einzelvertretung

Zur Einzelvertretung berechtigte Geschäftsführer können ins Handelsregister auch als Alleinvertretungsberechtigte eingetragen werden. ...mehr...

Details der geplanten Unternehmenssteuerreform 2008

Nach langem Hin und Her stehen nun eine ganze Reihe Details der für 2008 geplanten Unternehmenssteuerreform fest. ...mehr...

Mitunternehmerstellung des GbR-Gesellschafters

Die Mitunternehmerstellung des Gesellschafters einer GbR wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass er nicht am Gewinn und Verlust der GbR oder am Vermögen der GbR beteiligt ist. ...mehr...

Firma muss aussprechbar sein

Das Registergericht darf die Eintragung einer Firma ablehnen, wenn diese nur aus der Aneinanderreihung von Buchstaben besteht und nicht aussprechbar ist. ...mehr...

Angabepflichten für Neuwagenhändler

Ein Neuwagenhändler muss in seiner Werbung Angaben über die Verbrauchs- und CO2-Werte machen. ...mehr...

Geschäftsführer haften für schwarze Kassen

Geschäftsführer einer GmbH haften für die Beträge, die ein Gesellschafter ohne Zustimmung der Gesellschafterversammlung von den Geldeingängen abzweigt. ...mehr...

Genehmigungspflicht bei Kreditvermittlung

Unternehmen müssen eine Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz vorweisen, wenn sie in nicht unerheblicher Weise Kredite aufnehmen und weiterleiten. ...mehr...

Anfechtungsausschluss bei Anteilskauf

Im Kaufvertrag über einen GmbH-Geschäftsanteil kann unter Umständen das Anfechtungsrecht des Käufers auch für den Fall arglistiger Täuschung ausgeschlossen werden. ...mehr...

Aktionärsrechte im Squeeze-Out-Verfahren

Minderheitsaktionäre können auch nach Abschluss des Squeeze-Out-Verfahrens eine Anfechtungsklage weiter verfolgen, um eine höhere Barabfindung zu erhalten. ...mehr...

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