Gesetzliches Kündigungsrecht ausschließbar

Das gesetzliche Kündigungsrecht des Mieters kann in einem Vertrag für eine bestimmte Dauer ausgeschlossen werden.

Der zeitlich begrenzte Verzicht auf das gesetzliche Kündigungsrecht des Mieters ist zulässig. Die Richter am Bundesgerichtshof entschieden, dass ein solcher Verzicht auch nach der Mietrechtsreform wirksam ist. Der Ausschluss des Kündigungsrechts für eine bestimmte Dauer stellt keine Abänderung der Kündigungsfrist dar. Sowohl die Entstehungsgeschichte der Mietrechtsreform wie auch die Bestimmungen über einen Zeitmietvertrag stehen einem Kündigungsausschluss nicht entgegen. Die Möglichkeit, einen Nachmieter zu stellen, reduziere dabei auch das finanzielle Risiko des Mieters.



Übersicht - Eine Seite zurück

 

Haus & Grund Deutschland

Haus & Grund Württemberg

KfW Bankengruppe 

 

Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein e.V.
Nürtingen und Umgebung,

Am Kührain 14
72622 Nürtingen

Tel. 07022 / 8050
Fax 07022 / 9329030

info@hausundgrund-nuertingen.de