Schuldzinsenzuordnung bei Eigentumswohnungen

Sie haben die Möglichkeit bei einer selbstgenutzten und einer vermieteten Eigentumswohnung die Schuldzinsen der vermieteten Wohnung zuzuordnen.

Wenn Sie Eigentümer einer selbstgenutzten und einer vermieteten Wohnung in einem Gebäude sind, können Sie den Großteil Ihrer aufgenommenen Fremdmittel und die Schuldzinsen der fremdvermieteten Wohnung zuordnen. Voraussetzung ist dabei, dass im Grundbuch für die vermietete Wohnung auf dem zugehörigen Wohnungsblatt ein Darlehen eingetragen ist. Die Rechtsgrundsätze für Doppelhäuser, die eine Aufteilung der Kosten nach Wohn- und Nutzfläche vorsehen, sind hier nicht anzuwenden, da Eigentumswohnungen sonderrechtsfähig sind und selbständig am Rechtsverkehr teilnehmen.



Übersicht - Eine Seite zurück

 

Haus & Grund Deutschland

Haus & Grund Württemberg

KfW Bankengruppe 

 

Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein e.V.
Nürtingen und Umgebung,

Am Kührain 14
72622 Nürtingen

Tel. 07022 / 8050
Fax 07022 / 9329030

info@hausundgrund-nuertingen.de