Begrenzte Mieterhöhung nach Modernisierungen

Vermieter können nur bei nötigen Modernisierungen eine Mieterhöhung durchsetzen.

Vermieter dürfen zwar nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen die angefallenen Kosten durch Mieterhöhungen umlegen. Dabei müssen sie allerdings nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Notwendigkeit der jeweiligen Maßnahme im Auge haben. Denn für unzweckmäßige, unnötige oder überhöhte Aufwendungen muss der Mieter nicht aufkommen - hier trägt der Vermieter das Amortisationsrisiko.



Übersicht - Eine Seite zurück

 

Haus & Grund Deutschland

Haus & Grund Württemberg

KfW Bankengruppe 

 

Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein e.V.
Nürtingen und Umgebung,

Am Kührain 14
72622 Nürtingen

Tel. 07022 / 8050
Fax 07022 / 9329030

info@hausundgrund-nuertingen.de