Bauen, Mieten und Vermieten

Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand.
Eine Eigentümergemeinschaft kann kein generelles Haustierverbot erlassen.
Handwerksleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen, die in den Nebenkosten oder dem Hausgeld enthalten sind, können mit einem Nachweis vom Verwalter oder Vermieter steuermindernd berücksichtigt werden.
Soweit vertraglich kein Nutzungsrecht vereinbart ist, haben Mieter keinen Anspruch auf Nutzung des Hausgartens.
Erste Richtlinien für die anstehende Erbschaftsteuerreform stehen fest, doch woher das Geld in Zukunft kommen soll, ist noch nicht ganz klar.
Die von der Wohnungseigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse müssen, soweit sie nicht unwirksam sind, von allen Eigentümern beachtet und befolgt werden.
Ein Architekt muss nicht nur die ordnungsgemäße Ausführung von Bauarbeiten überwachen, sondern den Bauherrn auch vor absehbaren Kostenrisiken rechtzeitig warnen.
Die obersten Finanzbehörden haben durch eine Allgemeinverfügung die Anträge auf Aufhebung und Änderung des Grundsteuermessbescheides wegen Verfassungswidrigkeit des Grundsteuergesetzes zurückgewiesen.
Baubehörden dürfen weder eine erkennbar rechtswidrige Baugenehmigung erteilen noch einen gegen eine Baugenehmigung eingelegten Widerspruch des Nachbarn verschweigen. Auch dürfen Bauanträge nicht beliebig lange unbehandelt bleiben.
Bei Mietausfällen von mindestens 20 % können Sie einen teilweisen Erlass der Grundsteuer beantragen.

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