Mit ihren komplexen Vorschriften über Hinzurechnungen, Kürzungen und Freibeträge sowie ihrer mehrstufigen Berechnung über Messbetrag und Hebesatz lässt sich die den Kommunen zustehende Gewerbesteuer nicht ohne Weiteres als fester Prozentsatz des Gewerbeertrags berechnen.
Hier können Sie mit nur wenigen Angaben die ungefähre Steuerlast bei der Gewerbesteuer berechnen.