Selbständige und Unternehmer

Frist für Schlussabrechnung zu den Corona-Hilfen verlängert

Die Frist für die Übermittlung der Schlussabrechnung zu den Corona-Hilfen ist kurzfristig um zwei Monate bis zum 31. August 2023 verlängert worden.

Steuerliche Behandlung der Kindertagespflege

Der Fiskus hat die Regeln für die steuerliche Behandlung der Einkünfte aus einer Kindertagespflege aktualisiert und dabei insbesondere die Betriebsausgabenpauschale angehoben.

Corona-Hilfen sind keine außerordentlichen Einkünfte

Die staatlichen Corona-Hilfen erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung von außerordentlichen Einkünften.

Gewinnverteilungsabrede für den Fall der Nichtinvestition

Eine abweichende Gewinnverteilungsabrede für den Gewinn aus der Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags kann nicht nachträglich vereinbart werden.

Pensionszusage unter Vorbehalt ist schädlich für Rückstellungen

Nur unter sehr engen Voraussetzungen kann für eine Pensionszusage, die unter einem Vorbehalt steht, eine Rückstellung gebildet werden.

Erbengemeinschaft kann neben einer GbR bestehen

Wenn die Miterben einer Erbengemeinschaft eine GbR bilden, kann diese neben der Erbengemeinschaft bestehen und unabhängig davon steuerlich veranlagt werden.

Frist für Endabrechnungen zu Corona-Hilfen

Spätestens Ende Juni 2023 müssen die Endabrechnungen für die Überbrückungshilfen vorliegen, während für die Neustarthilfen die Frist schon am 31. März 2023 ausgelaufen ist.

Anteiliger Kaufpreis für Garten ist nicht Teil des Aufgabegewinns

Der aufwendig gestaltete Garten eines teilweise betrieblich genutzten Hauses ist nicht automatisch anteilig in den Aufgabegewinn des im Haus ausgeübten Betriebs einzubeziehen.

Stipendium für pandemiebedingte Einnahmeausfälle nicht steuerfrei

Ein Stipendium, das in erster Linie pandemiebedingte Einnahmeausfälle ausgleichen soll, erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Stipendien.

Erlass von Nachzahlungszinsen im Rahmen der Corona-Maßnahmen

Auf Steuern, für die nach den Billigkeitsregelungen während der Corona-Pandemie ein Anspruch auf zinsfreie Stundung bestanden hätte, können keine Nachzahlungszinsen erhoben werden.


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