Arbeitsrecht
Ab dem 1. Januar 2007 gelten insbesondere für Bereitschaftsdienste neue Rahmenregelungen, die auch in Tarifverträgen beachtet werden müssen.
Der Bundesfinanzhof räumt dem Arbeitnehmer ein Wahlrecht bei der Bewertung eines geldwerten Vorteils ein.
Lehrer müssen Schulbücher nicht auf eigene Kosten anschaffen.
Erlaubt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das private Telefonieren am Arbeitsplatz, muss er bei exzessivem Telefonieren einen Mitarbeiter vor der Kündigung abmahnen.
Freigestellte Personalratsmitglieder müssen nur unter ganz besonderen Umständen eine Probezeit als Voraussetzung für eine Beförderung absolvieren.
Arbeitnehmern steht keine gesetzliche Mindestabfindung zu, wenn sie auf eine Kündigungsschutzklage verzichten.
Ein genehmigter Urlaub darf nicht widerrufen werden, wohingegen eigenmächtig genommener Urlaub ebenso wie erschlichener (Mehr-)Urlaub eine sofortige Kündigung rechtfertigen.
Die Zuteilung von Dienstzimmern steht im beinahe unbeschränkten Ermessen des Dienstherrn.
Eine Vertragsstrafe in einem Arbeitsvertrag ist unwirksam, wenn sie auch während der Probezeit über das Gehalt von zwei Wochen hinausgeht.
Der Anspruch auf eine Karenzentschädigung als Ausgleich für ein Wettbewerbsverbot steht auch einem Arbeitnehmer zu, dem noch in der Probezeit gekündigt wird.
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