Ungleiche Steuern auf Renten und Pensionen sind verfassungswidrig

Limbach: Weder untere noch mittlere Renten betroffen

Die ungleiche Besteuerung von Renten und Pensionen zugunsten der Rentner ist verfassungswidrig und muss bis Ende 2004 neu geregelt werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht (BVG) am Mittwoch in Karlsruhe. Eindeutige Vorgaben, wie das geltende Besteuerungssystem reformiert werden muss, machte das Gericht allerdings nicht. Die Verfassungshüter forderten lediglich, dass bei einer Neuregelung die doppelte Besteuerung von Rentenbeiträgen und Altersbezügen vermieden werden muss. (AZ: 2 BvL 17/99)

BVG-Präsidentin Jutta Limbach betonte bei der Urteilsverkündung, dass "für Aufregung bei Rentnern kein Anlass" bestehe. Weder die unteren noch mittleren Renten seien betroffen. "Auch die Politik wird durch das heutige Urteil nicht überfordert werden." Nach Ansicht von Experten hat die Entscheidung der Verfassungsrichter vor allem für Rentner mit höheren Altersbezügen und Nebeneinkünften aus Vermietung und Zinsgewinnen Folgen; der durchschnittliche Rentner muss dagegen kaum mit zusätzlichen Steuerlasten rechnen.

Rentner werden dem Urteil zufolge bei der Besteuerung deshalb unzulässig begünstigt, weil sie bislang nur Steuern auf ihre Rentenbeiträge zahlen, die Arbeitgeberbeiträge und Zuschüsse des Bundes dagegen steuerfrei sind. Wegen weiterer Vergünstigungen und Pauschalierungen kann deshalb ein lediger Rentner bislang bis zu 38.000 Euro im Jahr steuerfrei beziehen. Demgegenüber müssen Pensionäre ihre Altersbezüge ab 12.500 Euro voll versteuern.

Das Gericht erklärte die entsprechenden Regeln des Einkommensteuergesetzes zwar für unvereinbar mit dem Grundgesetz, erlaubte ihre Anwendung aber weiter bis Ende 2004. Der Gesetzgeber wurde nicht verpflichtet, die Rechtslage rückwirkend zu ändern. Deshalb haben Beamte im Ruhestand nun auch keinen Anspruch auf eine rückwirkende Besserstellung ihrer Pensionen; selbst der Kläger des Ausgangsverfahrens, ein pensionierter Oberstaatsanwalt, geht leer aus.



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