Umsatzsteuer
Das EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz, das am 15. Dezember 2004 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, führt zu einigen Veränderungen bei der Umsatzsteuer.
Die bisherige Investitionsförderung durch das Investitionszulagengesetz 1999 ist ausgelaufen. Jetzt gilt das Investitionszulagengesetz 2005, das gegenüber seinem Vorgänger einige wichtige Änderungen enthält.
Ab 2005 müssen die Lohnsteuerdaten und Umsatzsteuervoranmeldungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt übertragen werden.
Die für eine Ansparabschreibung erforderliche Rücklage müssen Sie für jede geplante Investition einzeln bilden - eine Sammelrücklage ist gemäß der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht zulässig.
Auch dieses Jahr sinkt die Einkommensteuer noch einmal ein bisschen, womit die Steuerreform 2000 abgeschlossen ist.
Bei Weihnachtsgeschenken für Geschäftsfreunde sollten Sie die Freigrenze von 35 Euro pro Jahr und Empfänger beachten.
Die Sonderregelung bei der Ist-Versteuerung für die neuen Bundesländer wurde um zwei Jahre bis Ende 2006 verlängert.
Seit Anfang August gelten verschärfte Regelungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, die vor allem für Unternehmen aus der Baubranche wichtig sind.
Der Vorsteuerabzug ist erst in dem Voranmeldungszeitraum möglich, in dem die entsprechende Rechnung eingegangen ist.
Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums schafft jetzt Klarheit, welche Angaben bei Boni, Skonti und Lieferungs- und Leistungsdaten aus umsatzsteuerlicher Sicht vorgeschrieben sind.
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