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CSU-Forderung: Energetische Sanierungskosten von Erbschaftsteuer abziehen

Die CSU setzt sich dafür ein, dass die Kosten für energetische Sanierungen von Gebäuden von der Erbschaftsteuer abgezogen werden können.

Die CSU setzt sich dafür ein, dass die Kosten für energetische Sanierungen von Gebäuden von der Erbschaftsteuer abgezogen werden können. "Wir wollen Kosten für energetische Sanierungen in voller Höhe von der Erbschaftsteuer abzugsfähig machen", heißt es in einem Entwurfspapier, das auf der Klausurtagung der CSU-Landesgruppe in Kloster Seeon am Wochenende beschlossen werden soll und der Nachrichtenagentur AFP am Freitag vorlag.

"Weil Immobilienerben von den hohen Kosten durch Zinsen, Erbschaftsteuer und Sanierungskosten häufig überfordert sind, müssen sie ihre Immobilien oft unsaniert verkaufen", erklärte der Bundestagsabgeordnete Ulrich Lange. Auch der Neueigentümer könne sich die Sanierung dann häufig nicht leisten und wenn doch, müssten die Mieter des vererbten Gebäudes mit einer großen Mieterhöhung zu rechnen. All dies "wollen wir vermeiden, da es weder Eigentum, Mieterschutz noch dem Klima dienlich ist", erklärte Lange.




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