Aktuelles

Allgemeine Rechtsangelegenheiten

Zumindest die bis Ende 2012 angefallenen Kosten für ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren sind nach Meinung des Finanzgerichts Düsseldorf als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
In mehreren Urteilen hat sich das Finanzgericht Düsseldorf gegen die Ansicht der Finanzverwaltung gestellt und Prozesskosten ausdrücklich als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
Eine Gesetzesänderung macht die Anpassung der Vereinssatzung notwendig, wenn diese keine Regelungen zur Vergütung des Vorstands enthält.
Ein neues Gesetz bringt neben einer Haftungsbeschränkung für ehrenamtliche Vereinsmitglieder Änderungen im Steuerrecht, insbesondere die Erhöhung der Übungsleiterpauschale.
Ein reiner Austritt aus der Körperschaft "Kirche" mit dem Ziel, keine Kirchensteuer mehr zu zahlen, ist nicht möglich.
Damit die Umstellung auf das europäische SEPA-Verfahren nicht auf einen Schlag zahlreiche Bankkunden vor vollendete Tatsachen stellt, soll ein SEPA-Begleitgesetz nun die Nutzung alter Kontonummern und des bisherigen Lastschriftverfahrens noch bis Anfang 2016 ermöglichen.

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