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Einkommensteuer - Immobilien
Das Flächen-Lage-Modell für die Grundsteuer in Niedersachsen ist nicht verfassungswidrig. Für bestimmte Grundstücke ist nun allerdings ein teilweiser oder sogar vollständiger Erlass der Grundsteuer möglich.
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert und geht nun bei der zinslosen Ratenzahlung für eine Immobilie nicht mehr von einem Zinsanteil in den Teilzahlungen aus.
Der Bundesfinanzhof sieht das neue Grundsteuermodell in Baden-Württemberg, das allen auf dem Bodenrichtwert des Grundstücks basiert, als verfassungskonform an.
Ansprüche aus der Rückbauverpflichtung eines Mieters muss der Vermieter nicht in der Bilanz aktivieren, solange deren Entstehung noch nicht sicher ist.
Damit die Grundsteuer korrekt ermittelt wird, müssen Änderungen am Grundbesitz innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem sie eingetreten sind, dem Fiskus gemeldet werden.
Ein Musterverfahren zum Grundsteuer-Bundesmodell ist jetzt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angekommen, womit noch anhängige Einsprüche weiter ruhen können.
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