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Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog will die Regierungskoalition die Konjunktur in Schwung bringen, Unternehmen steuerlich entlasten und den Bürokratieabbau vorantreiben.
Mit Verzögerung und deutlich reduziertem Umfang ist das Wachstumschancengesetz doch noch verabschiedet worden und in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen kennen Sie schon aus einem vorherigen Newsletter. In diesem Update sind nun weitere Detailänderungen aus dem Gesetz ergänzt.
Dass die Energiepreispauschale durch das Gesetz den steuerpflichtigen Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zugeordnet wurde, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Die Steuerklassen III und V sollten in dieser Legislaturperiode durch das Faktorverfahren ersetzt werden, doch es gibt nach wie vor keine Details, wann und in welcher Form dies geschehen könnte.
Eine nicht ausgezahlte Energiepreispauschale dürfen Arbeitnehmer nicht beim Arbeitgeber einfordern, sondern müssen diese durch Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2022 beim Finanzamt geltend machen.
Erst bei einer üblichen Fahrzeit von mehr als einer Stunde für die einfache Wegstrecke kommt die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung in Frage.

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