Rund um die Familie

Mutter muss den Namen des Vaters nennen
Eine Mutter muss dem vermeintlichen Vater ihres Kindes für den Unterhaltsregress den Namen des echten Vaters nennen.
Anspruch auf Namensherausgabe
Die Deutsche Telekom AG muss einem Vierjährigen den Anschlussinhaber einer Telefonnummer nennen, wenn der Vater lediglich diese Nummer hinterlassen hat.
Steuererstattungen unterliegen dem Zugewinnausgleich
Steuererstattungen sind nicht beim Trennungsunterhalt sondern bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen.
Brautgeld gibt es nicht zurück
Vereinbarungen über ein sogenanntes Brautgeld, das von der Familie des Bräutigams dem Brautvater gezahlt werden muss, sind sittenwidrig.
Kind darf beim Umgangsrecht mitentscheiden
Kinder können in der Regel ab dem zwölften Lebensjahr die Bedeutung des Umgangsrechts einsehen und dürfen damit über die Ausgestaltung des elterlichen Umgangsrechts mitentscheiden.
Aufhebung einer Adoption nach der Scheidung
Eine Adoption kann nach der Scheidung der Ehe der Adoptiveltern aufgehoben werden, wenn das Kindeswohl dies erfordert.

Zurück zur Übersicht