Bauen, Mieten und Vermieten
Der Mieter hat nur Anspruch auf Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen.
Ein Grundeigentümer hat keinen Entschädigungsanspruch gegen eine Gemeinde, die den Bebauungsplan nicht umsetzt.
Beim Auszug muss die Wohnung lediglich in dezenten Farben gestrichen sein.
Bei der Berechnung der Zahlungsschonfrist für die Miete zählen nur Bankarbeitstage.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft muss zumindest dann für den Zahlungsausfall eines insolventen Mitglieds haften, wenn sie selbst Vertragspartner geworden ist.
Der Mieter eines Einfamilienhauses mit Garten ist bei einer Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche um mehr als 10 % ebenfalls zur Mietminderung berechtigt.