Auto und Verkehr
Ein Radfahrer, der grob verkehrswidrig und riskant fährt, hat bei einem Unfall keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Die Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten setzt eine mindestens sechsmonatige verkehrssichere Weiternutzung des Fahrzeugs voraus und ist zudem in der Höhe beschränkt.
Wer sich während der Fahrt allzu intensiv mit seinem Navigationsgerät beschäftigt, gefährdet nicht nur die eigene Verkehrssicherheit, sondern auch gleich noch den Versicherungsschutz.
Weil sich zum 1. Juli die Einstufung von Trikes und Quads ändert, gelten auch neue Steuertarife für diese Fahrzeuge.
Wegen eines Verfahrensfehlers gelten alte Verkehrsschilder auf unbestimmte Zeit weiter.
Parken in einer Umweltzone ohne die notwendige Umweltplakette ist nicht gleichzusetzen mit dem Fahren ohne Plakette.