Personen- und Kapitalgesellschaften
Auch eine anders lautende Gerichtsstandsvereinbarung ändert nichts daran, dass Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, der Gesellschaft und ihren Organen bei einer Limited vor englischen Gerichten auszutragen sind.
Vom Bundesgerichtshof und Bundesfinanzhof kommen einige interessante Urteile zur Stammeinlage von GmbHs und UGs.
Weil ausländische Gesellschaftsformen von der Bildung einer steuerlichen Organschaft ausgenommen sind, verlangt die EU-Kommission Änderungen im deutschen Steuerrecht.
Der Abfindungsanspruch eines ausscheidenden BGB-Gesellschafters wird nicht erst mit der Aufstellung einer Abfindungsbilanz fällig.
Selbst ein Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer kann unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss der Altersteilzeitregelungen kommen.
Kleiner Betrag, große Wirkung: Eine falsche Spesenabrechnung rechtfertigt die fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers.