Kaufleute und Unternehmer
Diverse Änderungen im Verfahrensrecht sollen Abmahnwellen in der Zukunft unattraktiv machen.
Hersteller von Nachahmerprodukten dürfen sich in ihrer Werbung an Bildmotive der Originalprodukte anlehnen.
Bei der Bewerbung von Eintrittskarten muss der Endpreis deutlich für den Interessierten erkennbar und darf nicht erst im Kleingedruckten zu finden sein.
Die Buchpreisbindung gilt auch für Privatpersonen, wenn sie neuwertige Bücher geschäftsmäßig veräußern. Sie gilt dagegen nicht, wenn geschenkte Bücher zum Verkauf angeboten werden.
Hersteller von Markenprodukten dürfen ihren Vertriebspartnern die Nutzung bestimmter Vertriebsformen, etwa von Auktionsplattformen im Internet, untersagen.
Händler müssen in ihrer Werbung nur dann ausdrücklich auf den Beginn einer Rabattaktion hinweisen, wenn diese noch nicht begonnen hat.