Erbschaft und Schenkung

Verzicht auf Erb- und Pflichtteil
Wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung als Abfindung für den Verzicht auf einen Erb- oder Pflichtteil sind nicht steuerpflichtig.
Zweistufige mittelbare Grundstücksschenkung
Wird Ihnen Geld zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Errichtung eines Gebäudes Geld geschenkt, handelt es sich regelmäßig um eine mittelbare Grundstücksschenkung.
Betriebsgrundstück oder nicht?
Ein Grundstück zählt nur dann zum Betriebsvermögen, wenn es sich im alleinigen Eigentum des Betriebsinhabers befindet.
Voraussetzungen für den Verlustabzug beim Erben
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Erbe den noch nicht verbrauchten Verlustabzug des Erblassers geltend machen.
Freibeträge, Gelegenheitsgeschenke und Kleinbetragsgrenze nutzen
Erbschaft- und Schenkungsteuer kann durch die mehrfache Nutzung von Freibeträgen, Gelegenheitsgeschenken und der Kleinbetragsgrenze vermindert werden.

« Neuere Artikel Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück