Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Aufwendungen für eine Psychotherapie durch einen Heilpraktiker können ohne Vorlage eines vor Beginn der Behandlung ausgestellten amtsärztlichen Attests als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
Ehepaare können den Höchstbetrag für Zuwendungen an Stiftungen in doppelter Höhe ausschöpfen, da der Betrag jedem Ehepartner einzeln zusteht.
Ein vereinbarter Zugewinnausgleich trotz fortbestehender Zugewinngemeinschaft unterliegt der Schenkungsteuer.
Seit dem 1. Januar 2006 erfolgt die Unfallversicherung für Minijobs in Privathaushalten direkt per Haushaltsscheck.
Unterhaltsleistungen an einen Empfänger, der über ertragsloses oder nicht veräußerbares Vermögen verfügt, können steuerlich nicht abgezogen werden.
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