Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Nach neuer Rechtsprechung können auch unverheiratete Frauen die Kosten für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.
Laufzeit, Rückzahlbarkeit und gestellte Sicherheiten sind wesentliche Kriterien für einen Fremdvergleich.
Nur wenn die Einkünfte von Kind und dessen Ehepartner nicht das Existenzminimum erreichen, besteht für ein verheiratetes Kind ein Anspruch auf Kindergeld.
Das jetzt vom Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz 2008 enthält viele heftig umstrittene Änderungen.
Bei zusammen veranlagten Ehegatten steht die Steuerrückerstattung demjenigen zu, auf dessen Rechnung unterjährig die Steuervorauszahlungen erfolgt sind.
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