Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
In der Vergangenheit war es möglich, dass Ehegatten bei der Einkommensteuer keinen Ausgleich für die gezahlte Gewerbesteuer erhielten, wenn der eine Ehegatte Gewerbeverluste hatte, die die Gewinne des anderen Ehegatten kompensierten.
Der Bundesfinanzhof hält es für verfassungsgemäß, dass Alleinerziehende den Splittingtarif nicht in Anspruch nehmen können.
Auch für Praxisgebühren und Medikamentenzuzahlungen gilt eine zumutbare Eigenbelastung, wenn sie steuerlich abgezogen werden sollen.
Nach dem der Streit um das Jahressteuergesetz 2013 zwischen Regierung und Opposition Mitte Dezember im Eklat geendet ist, ist die Zukunft des Gesetzes unsicherer denn je.
Zwar kommt auch ein Treppenlift steuerlich als außergewöhnliche Belastung in Frage, aber wie bei anderen medizinischen Hilfsmitteln nur dann, wenn vor der Installation ein amtsärztliches Attest eingeholt wurde.
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