Einkommensteuer - Immobilien
Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist auch die Vermietung einer Wohnung an den Ehepartner möglich.
Einen Anspruch auf die Kinderzulage haben Sie auch dann, wenn im ersten Jahr der Förderung nur für einzelne Monate vor Beginn der Nutzung ein Anspruch auf Kinderfreibeträge oder Kindergeld besteht.
Überschreitet Ihr Kind die Einkunftsgrenze, kann Ihnen rückwirkend die Kinderzulage entzogen werden.
Die Wohnungsvermietung unter Marktmiete kann ein Indiz für fehlende Überschusserzielungsabsicht sein.
Sind Sie Nutzungsberechtigter eines Grundstücks, so können Sie auch als dessen wirtschaftlicher Eigentümer gelten, womit ein Anspruch auf die Wohneigentumsförderung besteht.
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