Einkommensteuer - Immobilien
In Baden-Württtemberg steigt die Grunderwerbsteuer am 5. November von 3,5 % auf 5,0 %.
Die Bundesländer haben eine Liste von Vorschlägen präsentiert, die die Steuervereinfachung weiter vorantreiben soll.
Eine Kommune darf Pflegeheimbewohnern keine Zweitwohnungsteuer für ihre bisherige Wohnung abfordern.
Nordrhein-Westfalen hat die Grunderwerbsteuer auf 5 % erhöht, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wollen bald nachziehen.
Dient die Ablösung eines Erbbaurechts dazu, ein neues Erbbaurecht mit höheren Erbbauzinsen zu gewähren, sind die damit verbundenen Kosten sofort als Werbungskosten abziehbar.
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