Selbständige und Unternehmer
Eine Versorgungsleistung, die nicht regelmäßig in der vereinbarten Höhe gezahlt wird, ist nicht als Sonderausgabe steuerlich abziehbar.
Vor 2009 im Betriebsvermögen erworbene Aktien unterliegen nach Überführung ins Privatvermögen beim späteren Verkauf nicht der Steuerpflicht.
Besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen erhalten nach dem Auslaufen der Soforthilfe eine weitere Überbrückungshilfe zur Sicherung der betrieblichen Existenz.
Die Große Koalition hat ein umfangreiches Konjunkturpaket mit vielen Änderungen im Steuerrecht geschnürt.
Auch nach der Bilanzrechtsreform bleibt es nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs dabei, dass die Wertansätze in der Handelsbilanz für die Steuerbilanz maßgeblich sind.
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