Allgemeines

Drittes Corona-Steuerhilfegesetz mit drei Maßnahmen beschlossen
Mit drei Maßnahmen im Steuerrecht will die Regierungskoalition weitere steuerliche Entlastung und Konjunkturanreize in der Corona-Krise schaffen.
Verlängerung der steuerlichen Maß­nah­men aufgrund der Corona-Krise
Für die unmittelbar von der Corona-Krise betroffenen Steuerzahler wird die Finanzverwaltung auch im neuen Jahr noch Stundung, Vollstreckungsaufschub und Anpassung von Vorauszahlungen gewähren.
Nachbesserungen bei der Überbrückungshilfe III
Die Bundesregierung hat im Januar zahlreiche Verbesserungen für die Überbrückungshilfe III beschlossen, die dadurch noch mehr Betrieben offensteht und in vielen Fällen höher ausfällt.
Veränderungen beim Investitionsabzugsbetrag
Neben diversen Verbesserungen beim investitionsabzugsbetrag sind jetzt zwei Gestaltungsmodelle mit dem Abzugsbetrag gesetzlich ausgeschlossen.
Verbesserungen für Behinderte und Pflegende ab 2021
Ab 2021 wird die schon oft angeregte Anhebung der Behinderten-Pauschbeträge umgesetzt und mit weiteren steuerlichen Verbesserungen für Behinderte und Pflegefälle kombiniert.

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