10.05.12
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag:
Anmeldung und Abführung für April 2012 bei Monatszahlern.
Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für April
2012 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2012 bei
Quartalszahlern mit Fristverlängerung.
Getränkesteuer und Vergnügungssteuer: Die Zahlung für
April 2012 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende
Termine.
Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 14.
Mai. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge
und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für
Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen ab 2007 sogar
drei Tage früher eingehen.
Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum
10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der
Gegenleistung.
Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31.
Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen
Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern
zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.
15.05.12
Steuern und Abgaben
Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 18.
Mai. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden keine
Zuschläge und Zinsen berechnet. Die Schonfrist gilt nicht bei Bar-
und Scheckzahlung, Schecks müssen ab 2007 sogar drei Tage früher
eingehen.
11.06.12
Steuern und (Vor-)Anmeldungen