Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Zinsersparnisse aus Arbeitgeberdarlehen (1.7.05)
Zinsersparnisse aus einem Arbeitgeberdarlehen müssen nur dann als Sachbezug versteuert werden, wenn tatsächlich eine Ersparnis gegenüber marktüblichen Konditionen vorliegt.
Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten (1.7.05)
Derzeit laufen mehrere Verfahren, die sich mit der Frage befassen, ob Beiträge zur Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten anzusehen sind. Ein Einspruch kann sich lohnen.
Freibetrag für Abfindungszahlungen (1.7.05)
Für eine Abfindung, die vor der Absenkung des Freibetrags vereinbart aber erst danach ausgezahlt wurde, gilt der niedriegere Steuerfreibetrag.
Navigationsgerät im Firmenwagen (1.7.05)
Der Wert eines Navigationsgeräts im Firmenwagen muss doch in die 1 %-Regelung einbezogen werden.
Doppelte Haushaltsführung auch ohne Ehe (3.6.05)
Bisher tat sich die Finanzverwaltung schwer, bei Singles eine doppelte Haushaltsführung anzuerkennen. Doch das ändert sich jetzt durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs.
Günstigerprüfung bei der Entfernungspauschale (29.4.05)
Sie können auch nur für einzelne Arbeitstage die Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ansetzen, wenn sie im Vergleich die Summe der für diese Tage zu berücksichtigenden Entfernungspauschale übersteigen.
Neues von der Praxisgebühr (25.3.05)
Patienten haben zukünftig nicht viel zu befürchten, wenn sie die Praxisgebühr nicht bezahlten. Unterdessen hat die Finanzverwaltung entschieden, dass auch die Praxisgebühr eine außergewöhnliche Belastung ist.
Abzugsfähigkeit von Kursgebühren (28.1.05)
Ist die Teilnahme an einem Sprach- oder Kommunikationskurs zumindest vorwiegend beruflich veranlasst, können Sie die Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Letzte Stufe der Steuerreform (24.12.04)
Auch dieses Jahr sinkt die Einkommensteuer noch einmal ein bisschen, womit die Steuerreform 2000 abgeschlossen ist.
Betriebsausflug führt nicht zu Werbungskosten (12.11.04)
Aufwendungen, die Sie für einen Betriebsausflug tätigen, sind nicht als Werbungskosten steuerlich abziehbar.

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