Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Erste Klagen gegen Kürzung der Pendlerpauschale anhängig (1.1.07)
Mehrere Klagen erheben Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale.
Doppelte Haushaltsführung in eigener Eigentumswohnung (1.1.07)
Die doppelte Haushaltsführung in einer selbstgenutzten Eigentumswohnung ist zwar möglich, muss sich aber an den Verhältnissen bei einer fiktiven Mietwohnung messen lassen.
Trinkgeld weiterhin steuerfrei (1.1.07)
Das Finanzgericht Berlin hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass Trinkgeld steuerfrei vereinnahmt werden kann.
Streichung von Steuervorteilen (15.12.06)
Vor allem das Steueränderungsgesetz 2007 enthält eine ganze Latte an Kürzungen und Streichungen von Steuervorteilen, die die Steuerbelastung weiter steigen lassen.
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (1.12.06)
Neben der Privatentnahme für die private Nutzung des betrieblichen Fahrzeugs gemäß der 1 %-Regelung ist eine zusätzliche Privatentnahme für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Zusammenhang mit einer anderen Einkunftsart nicht zulässig.
Arbeitszimmeraufwendungen während der Erwerbslosigkeit (1.12.06)
Einmal mehr hat sich der Bundesfinanzhof zu Arbeitszimmeraufwendungen während der Erwerbslosigkeit geäußert.
Wechsel der Familienwohnung am gleichen Ort (1.12.06)
Der berufliche Veranlassungszusammenhang einer doppelten Haushaltsführung wird nicht allein dadurch beendet, dass Sie die Familienwohnung am gleichen Ort verlegen.
Kostenpauschalen für Bundestagsabgeordnete (1.11.06)
Der Bundesfinanzhof prüft jetzt die steuerfreien Kostenpauschalen für Bundestagsabgeordnete ganz genau, da erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel bestehen.
Aufteilung der Kosten einer gemischt veranlassten Reise (1.11.06)
Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs hat dem Großen Senat die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Kosten einer teils beruflich, teils privat veranlassten Reise aufgeteilt werden können.
Vertragsstrafe aus einem Ausbildungsverhältnis (1.11.06)
Auch die Vertragsstrafe aus einem Ausbildungsverhältnis können Sie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.

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