Info/Aktuelles:
 |
Zulassung nur noch ohne Steuerrückstände
Auch Niedersachsen bearbeitet die Zulassung eines Fahrzeugs nur noch, wenn keine Kfz-Steuerrückstände mehr bestehen.
Niedersachsen folgt dem Beispiel anderer Bundesländer und verweigert nun ebenfalls die Zulassung eines Fahrzeugs, wenn der Halter noch Steuerrückstände bei der Kfz-Steuer oder damit zusammenhängenden Nebenleistungen hat. Außerdem muss der Halter bei der Zulassung eine Einzugsermächtigung für die zukünftige Kfz-Steuer erteilen.
Übersicht -
Eine Seite zurück
|
NAVIGATION:
Startseite
Steuerberatung
Wirtschaftsberatung
Info / Aktuelles
Schulungen/Seminare
Wegweiser
Kontakt
|