Steuerverwaltung und SteuerprüfungenDas zum 1. Januar 2001 in Nordrhein-Westfalen eingeführte besondere Kirchgeld verstößt nicht gegen die Verfassung. Arbeitslosengeld II ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Berufen Sie sich darauf, mehrfach vom Finanzamt per Post verschickte Steuerbescheide und Schreiben nicht erhalten zu haben, müssen Sie beweisen, dass Sie die Post tatsächlich nicht erhalten haben. Das neue Internetportal von ELSTER, ElsterOnline, steht seit dem 1. Januar 2006 in allen Bundesländern zur Verfügung. Die Änderung in der Besteuerung von Personenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t wirkt sich in vielen Fällen erst jetzt aus. Das Bundesfinanzministerium hat zu den Rechtsbehelfsempfehlungen verschiedener Institutionen Stellung genommen und diese dem Grunde nach bestätigt. Anders als im Finanzgerichtsverfahren besteht im normalen Besteuerungsverfahren kein Recht auf Akteneinsicht. Mit zwei weiteren Gesetzentwürfen plant die Große Koalition eine ganze Reihe weiterer Steueränderungen für 2006 und die folgenden Jahre. Ein Arbeitnehmer darf aus eigenem Recht die Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers anfechten, wenn er mit der Anmeldung nicht einverstanden ist. Ist einer der beiden Steuerbescheide von zusammenveranlagten Ehegatten schon bestandskräftig, kann der andere Ehegatte immer noch die getrennte Veranlagung beantragen. Noch vor dem Jahreswechsel und damit mit Wirkung zum 1. Januar 2006 will die neue Bundesregierung ein steuerliches Sofortprogramm umsetzen. Wegen der zum Teil erheblichen Zahlungsrückstände bei der Kfz-Steuer geben viele Zulassungsstellen den Fahrzeugschein nur noch dann heraus, wenn der Halter eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilt. Wer darauf verzichtet, für unternehmerische Zwecke ein separates Girokonto einzurichten, muss bei einer Steuerprüfung die Kontounterlagen für das Privatkonto vorlegen. Haben sich die Eheleute getrennt, muss ein neuer Versuch des Zusammenlebens mindestens einen Monat dauern, damit auch eine Zusammenveranlagung wieder in Frage kommt. Therapiekosten für die Behandlung einer Lese- und Rechtschreibschwäche werden nur mit vorherigem amtsärztlichen Attest als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
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