Internet und TelekommunikationDie neue Koalition aus CDU, CSU und FDP plant umfangreiche Änderungen im Steuerrecht. Auch wenn die Umsatzsteuer-Identnummer nur dem Finanzamt nützt, muss sie im Impressum stehen. Daher ist die fehlende Angabe als Wettbewerbsverstoß abmahnfähig. Inzwischen sind die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, damit der elektronische Entgeltnachweis ab 2012 die papiergebundene Bescheinigung des Arbeitgebers ersetzen kann. Die Finanzverwaltung verlangt in den Lohnsteuerbescheinigungen für 2009 nicht die Angabe der bundeseinheitlichen Steuernummer. Für die Übertragung der Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres 2009 schreibt das Gesetz eine Authentifizierung vor, die eine Registrierung bei der Finanzverwaltung erfordert. Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz will das Finanzministerium vor allem die elektronische Datenübermittlung zwischen Steuerzahlern und Finanzverwaltung weiter ausbauen. Die Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung wird immer öfter genutzt und kann sich in manchen Bundesländern sogar lohnen. Die bisherigen Papierbescheinigungen beim Antrag auf Sozialleistungen sollen ab 2010 schrittweise durch einen Elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) ersetzt werden. Die Abgabe einer Steuererklärung auf Diskette erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben und ist damit unzulässig. Da nicht abschließend geklärt ist, ob ein Einspruch per E-Mail zulässig ist, sollte der Einspruch weiter per Brief oder Fax eingelegt werden. Das jetzt vom Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz 2008 enthält viele heftig umstrittene Änderungen. Ein Domain-Name ist ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut, womit die Aufwendungen für den Erwerb weder sofort abzugsfähige Betriebsausgaben sind noch abgeschrieben werden können. Führt die abweichende Besteuerung eines Konkurrenten zu einem objektiven Wettbewerbsnachteil, dann haben Sie darüber einen Auskunftsanspruch. Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Seit dem 1. Januar 2007 müssen Geschäftsbriefe aller Art, also auch Telefaxe und E-Mails, die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben enthalten.
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