Vermögensaufbau und AltersvorsorgeNach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetzt liegt jetzt das zweite große Steuergesetz dieser Legislaturperiode vor. Erneut hat der Bundesfinanzhof bestätigt, dass er das Alterseinkünftegesetz für verfassungsgemäß hält. Während der Ankauf der Steuerdaten bereits zu zahlreichen Strafverfahren geführt hat, mehren sich die Forderungen nach einer Abschaffung der Straffreiheit bei Selbstanzeigen. Nur weil der Anlageprosket in seiner Ertragsplanung zeitlich befristet ist, darf das Finanzamt nicht automatisch auch von einer befristeten Beteiligung ausgehen. Ein Strategieentgelt für den Vermögensverwalter zählt nicht zu den Werbungskosten, sondern erhöht die Anschaffungskosten der Kapitalanlage. Ein Softwarefehler verzögert die Bearbeitung der Steuererklärungen mit Kapitaleinkünften. Rund ein Fünftel aller Steuererklärungen, die Rentner abgeben mussten, weisen Fehler auf. Die Anbieter glauben, dass die Finanzverwaltung nicht einfach per Verwaltungsanweisung Rohstoffanleihen der Abgeltungsteuer unterwerfen kann. Der deutsche Fiskus hat mittlerweile mehrere CD-Angebote mit Schweizer Kontendaten von deutschen Kapitalanlegern. Per Verwaltungsanweisung unterwirft das Bundesfinanzministerium Gold- und andere Rohstoffanleihen ebenfalls der Abgeltungsteuer. Der Jahreswechsel bringt steuerliche Entlastungen für Einkommensteuerzahler in erheblichem Umfang. Die Bundesregierung bereitet ein zweites großes Steuergesetz vor, das vor allem EU-rechtliche Vorgaben umsetzen soll. Die neue Koalition aus CDU, CSU und FDP plant umfangreiche Änderungen im Steuerrecht. Der Bundesfinanzhof sieht keinen Gestaltungsmissbrauch im Rückkauf von Aktien, die am selben Tag zuvor zur Verlustrealisierung verkauft wurden. Auch Luxemburg gibt dem politischen Druck nach und akzeptiert eine Auskunftsverpflichtung nach OECD-Standard
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