Vermögensaufbau und AltersvorsorgeEin neues Gesetz soll die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und die Vergleichbarkeit von Riester-Produkten zur privaten Altersvorsorge verbessern. Zwei weitere Länder haben mit der deutschen Finanzverwaltung ein Abkommen über den Informationsaustausch geschlossen, und mit den USA soll die Zusammenarbeit in Steuerfragen verstärkt werden. Nach dem Scheitern des ursprünglichen Gesetzentwurfs gibt es jetzt zwei neue Gesetzentwürfe für ein mögliches Jahressteuergesetz 2013. Vorgetragene Altverluste aus Wertpapiergeschäften vor 2009 können nur noch dieses Jahr mit Gewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnet werden. Nach dem der Streit um das Jahressteuergesetz 2013 zwischen Regierung und Opposition Mitte Dezember im Eklat geendet ist, ist die Zukunft des Gesetzes unsicherer denn je. Spielgewinne sind steuerfrei - solange sie nicht zu regelmäßig und zu hoch ausfallen. Nur die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums zum 1. Januar 2013 ist bereits beschlossen. Mit allen anderen zum Jahreswechsel geplanten Änderungen im Steuerrecht muss sich das Parlament im neuen Jahr noch einmal befassen. Die Länder haben jetzt einen Entwurf für das bereits seit längerem geplante Steuervereinfachungsgesetz vorgelegt. Der Bundesrat hat mehreren großen Steuergesetzen vorerst die Zustimmung verweigert, darunter das Jahressteuergesetz 2013. Änderungen zum Jahreswechsel und regelmäßige Fristen sorgen für Handlungsbedarf vor Weihnachten. Dass für die Zinsen aus Darlehen zwischen nahe stehenden Personen der normale Steuersatz statt der Abgeltungsteuer gilt, hält das Niedersächsische Finanzgericht für verfassungsgemäß. Ob das mit der Schweiz vereinbarte Steuerabkommen tatsächlich noch umgesetzt wird, steht derzeit in den Sternen. Dem Zorn der Schweizer zum Trotz hat Nordrhein-Westfalen erneut eine Daten-CD mit einer Liste von Schwarzgeldkonten gekauft. Die Zinsen auf eine Rentennachzahlung zählen nicht als Kapitaleinkünfte, sondern wie die Rentennachzahlung selbst als sonstige Einkünfte. Ob Erstattungszinsen wirklich steuerpflichtig sind, ist nach wie vor unklar, sodass ein Einspruch in jedem Fall lohnen kann.
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