Selbständige und Unternehmer

Das jetzt vom Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz 2008 enthält viele heftig umstrittene Änderungen.
Eine degressive AfA ist letztmals für 2007 möglich, danach ist nur noch eine lineare Abschreibung zulässig.
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die Abfärberegelung ab 2007 gesetzlich festgeschrieben ist.
Die Erträge beim Verkauf von Anteilen an einer grundbesitzenden Personengesellschaft unterliegen der Gewerbesteuer.
Auch ein Werbegrafiker und -designer kann freiberuflich tätig sein, selbst wenn die Arbeit gewerbliche Anteile hat.
Immer wieder fordern Finanzämter eine komplette Gewinnermittlung an, obwohl gerade das Formular EÜR dies eigentlich beenden sollte.
Die Auflösung einer Ansparrücklage anlässlich der Betriebsveräußerung oder -aufgabe erhöht den steuerbegünstigtem Betriebsaufgabegewinn.
Die Anrechnung von Gewerbesteuer ist nur dann möglich, wenn auch Einkommensteuer festgesetzt wird.
Nicht abziehbare Schuldzinsen dürfen nicht nochmals als Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer den Gewerbeertrag erhöhen.
In der Praxis treten offenbar immer wieder Unsicherheiten auf, wie Leergut und Pfandgeld bilanzsteuerlich zu behandeln sind.
Der Bundesfinanzhof lässt die Grundsätze der doppelten Haushaltsführung ausnahmsweise auch für die nichteheliche Lebensgemeinschaft zu.
Durch eine Betriebsverpachtung lässt sich die mit einer Betriebsaufgabe verbundene Aufdeckung der stillen Reserven vermeiden.
Auch für ein Leasing-Fahrzeug, das zu weniger als 50 % betrieblich genutzt wird, lässt sich die 1 %-Regelung anwenden.
Das Bundesfinanzministerium hat sich bei der bilanzsteuerlichen Berücksichtigung von Altersteilzeitvereinbarungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angeschlossen.
Das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 ist nun endgültig von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und enthält wesentliche Änderungen - nicht nur für Unternehmer.

« Neuere ArtikelÄltere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück