Selbständige und Unternehmer

Das nächste Steueränderungsgesetz ist bereits in Arbeit, bringt aber nur Änderungen im Detail und die noch ausstehenden Regelungen zum elektronischen Lohnsteuerabzug.
Die Kosten für einen Oldtimer im Betriebsvermögen sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Die Rückstellung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist in der Regel mit dem 5,5fachen der jährlichen Aufbewahrungskosten anzusetzen.
Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf für die von ihr geplanten Steuervereinfachungen vorgelegt.
Zumindest Großbetriebe dürfen auch ohne konkrete Prüfungsanordnung eine Rückstellung für die Kosten einer Betriebsprüfung bilden.
Die Bundesregierung will gegen das EU-Verbot der Sanierungsklausel klagen, muss aber trotzdem erst einmal die gewährten Steuervorteile zurückfordern.
Notwendiges Betriebsvermögen nicht rechtzeitig zu erfassen, kann teuer werden, denn eine Nachholung der AfA auf die abgelaufenen Zeiträume ist nicht möglich.
Eine GmbH & Co. KG kann wegen der fehlenden Freiberufler-Eigenschaft der beteiligten GmbH nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen.
Das Bundesfinanzministerium hat erläutert, wie es sich die Aufbewahrung digitaler Unterlagen zu Bargeschäften vorstellt.
Mehrere steuerzahlerfreundliche Urteile des Bundesfinanzhofs werden nun per Gesetz wieder ausgehebelt.
Unternehmer und Freiberufler müssen sich auf eine Reihe größerer und kleinerer Änderungen zum Jahreswechsel einstellen.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet noch nicht über die Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung per Verlustverrechnungsbeschränkung.
Das Jahressteuergesetz 2010 enthält neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen der Gesetzestexte auch eine ganze Reihe von Änderungen, die praktische Bedeutung haben.
Die Gewerbeaufsicht darf auf Anregung des Finanzamts die Betriebsschließung veranlassen, wenn erhebliche Steuerschulden bestehen.
Weil die Anwendungsvorschriften für die E-Bilanz erst Ende 2010 vorliegen, wird die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Bilanz um ein Jahr verschoben.

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