Selbständige und UnternehmerNach dem der Streit um das Jahressteuergesetz 2013 zwischen Regierung und Opposition Mitte Dezember im Eklat geendet ist, ist die Zukunft des Gesetzes unsicherer denn je. Nur die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums zum 1. Januar 2013 ist bereits beschlossen. Mit allen anderen zum Jahreswechsel geplanten Änderungen im Steuerrecht muss sich das Parlament im neuen Jahr noch einmal befassen. Wenn ein Unternehmen gemietete Räume an ein Tochterunternehmen weitervermietet, muss die Unternehmensgruppe damit leben, dass die gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Miete ohne Ausgleich bei beiden Unternehmen erfolgt. Nach vier Jahren steht wieder einmal eine Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien an, die der Bundesrat jetzt unter Vorbehalt beschlossen hat. Die Länder haben jetzt einen Entwurf für das bereits seit längerem geplante Steuervereinfachungsgesetz vorgelegt. Nach beinahe hundert Jahren schafft Deutschland sein Branntweinmonopol wieder ab, womit die staatlichen Beihilfen für die Brennereien ebenfalls enden. Dient eine kurzfristige Einlage nur dazu, die Überentnahmebesteuerung zu umgehen, dann gilt die Einlage als Gestaltungsmissbrauch. Der Bundesrat hat mehreren großen Steuergesetzen vorerst die Zustimmung verweigert, darunter das Jahressteuergesetz 2013. Im Gegensatz zum Finanzgericht Hamburg hat der Bundesfinanzhof keine verfassungsrechtlichen Zweifel an den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften. Änderungen zum Jahreswechsel und regelmäßige Fristen sorgen für Handlungsbedarf vor Weihnachten. Auch für eine Schiffsreise mit dem Charakter eines Publicity-Events für zahlreiche Geschäftspartner sind die Kosten für Reise und Bewirtung nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Auch wenn die Entfernungspauschale von der Entfernung und nicht den gefahrenen Kilometern abhängt, gibt es die volle Pauschale nur bei Hin- und Rückfahrt am gleichen Tag. Deutschland übernimmt noch dieses Jahr die EU-Micro-Richtlinie in deutsches Recht, die einige Erleichterungen bei den Bilanzregeln für Kleinstkapitalgesellschaften vorsieht. Bei einem Rechungsbetrag von mehr als 150 Euro muss die Bewirtungsrechnung zwingend auch den Namen des bewirtenden Steuerzahlers enthalten. Ab dem Jahr 2014 soll das steuerliche Reisekostenrecht in einigen Punkten vereinfacht und an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepasst werden.
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