Verschärfte Bekämpfung der SchwarzarbeitSeit Anfang August gelten verschärfte Regelungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, die vor allem für Unternehmen aus der Baubranche wichtig sind.Am 1. August 2004 ist das neue Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung in Kraft getreten. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit liegt damit im Wesentlichen in den Händen der Zollbehörden, welche die Kontrollen zur Aufdeckung von Schwarzarbeit durchzuführen haben. Damit hat die Zollverwaltung nach dem Wegfall der Grenzkontrollen an den EU-Außengrenzen neue Aufgaben erhalten. Die Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass in Zukunft während der Geschäftszeiten Zollbeamte im Unternehmen erscheinen, um Einsicht in die Lohn- und Gehaltsunterlagen zu nehmen und Rechnungen und Verträge über Dienst- oder Werkleistungen einzusehen. Die Unternehmer werden dies mit einem lachenden und einem weinenden Auge zur Kenntnis nehmen. Zu begrüßen ist die Absicht, die Bekämpfung der Schwarzarbeit zu intensivieren, zu beklagen ist der damit verbundene neue bürokratische Aufwand. Folgende Neuerungen sind für Ihr Unternehmen von Bedeutung:
Im Gesetzgebungsverfahren war heftig umstritten, auf welche Weise nicht angemeldete Beschäftigungen in Privathaushalten geahndet werden sollen. Zunächst war vorgesehen, dass Strafverfahren wegen Steuer- und Abgabenhinterziehungen eingeleitet werden. Damit wäre eine Kriminalisierung weiter Teile der Bevölkerung verbunden. Nunmehr werden solche illegalen Beschäftigungsverhältnisse mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet. Jetzt gilt: Keine Schwarzarbeit sind gelegentliche Tätigkeiten ohne Gewinnerzielungsabsicht unter Partnern, Angehörigen oder Nachbarn. Übersicht - Eine Seite zurück |