Selbständige und Unternehmer
Abgespecktes Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen
Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
Kulanzfrist bei der Offenlegung der Jahresabschlüsse für 2023
Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Künstlersozialabgabe bleibt 2025 unverändert bei 5,0 %
Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
Steuerberatungskosten für Ermittlung des Veräußerungsgewinns
Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet
Wachstumsinitiative der Bundesregierung
Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024
Schätzungsbefugnis bei Verwendung alter Registrierkassen
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