Regierung beschließt Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025

Neben der Anhebung der Entfernungspauschale und der Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll das Steueränderungsgesetz auch Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht bringen.

Nach dem Investitionsbooster hat die Bundesregierung den nächsten Block an steuerlichen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag in Angriff genommen und den Entwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Damit sind als nächstes Bundestag und Bundesrat am Zug. Das Gesetz soll aber nicht nur Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag aufgreifen, sondern auch verfahrenstechnische Änderungen umsetzen. Daneben ist ein umfassendes Paket an Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht enthalten. Folgende wesentliche Änderungen sind bisher vorgesehen:



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