Da die Rücklage für das Insolvenzgeld die durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen der vorhergehenden fünf Kalenderjahre übersteigt, plant das Bundesarbeitsministerium auch für das kommende Jahr eine reduzierte Insolvenzgeldumlage. Statt des regulären Satzes von 0,15 % soll der Umlagesatz für 2024 wie schon in diesem Jahr bei 0,06 % liegen.