Selbständige und Unternehmer

Mehrfache Ausschöpfung des Höchstbetrags für Investitionsabzugsbeträge
Ein Einzelunternehmer mit mehreren voneinander unabhängigen Gewerbebetrieben kann den Höchstbetrag für Investitionsabzugsbeträge potenziell mehrfach ausschöpfen.
Pauschalbesteuerung der Überlassung von VIP-Logen
Bei der pauschalen Versteuerung der Überlassung von Logenplätzen sind die anteiligen Ausgaben für Leerplätze nicht zu berücksichtigen.
Accessoires und Kleidungsstücke sind keine Betriebsausgaben
Auch Influencer und Personen mit ähnlichen Tätigkeiten können Ausgaben für Accessoires, Kosmetik oder Kleidungsstücke nicht als Betriebsausgaben geltend machen.
Ordnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs
Wenn nachträgliche Änderungen in einem elektronischen Fahrtenbuch nicht in der Datendatei selbst dokumentiert werden, liegt kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vor.
Einführung der Pflicht zur E-Rechnung
Ab 2025 sollen Unternehmen nach dem Willen des Fiskus den ersten Schritt zu einer kompletten Erfassung aller Umsätze durch das Finanzamt machen und für B2B-Umsätze nur noch elektronische Rechnungen verwenden.
Wachstumschancengesetz vom Bundesrat verabschiedet
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt, sodass dieses nun verkündet werden und in Kraft treten kann.
Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen Personengesellschaften
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, auch die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert zu ermöglichen.
Forderungsverzicht eines Gesellschafters
Der Bundesfinanzhof stellt die Folgen des Forderungsverzichts durch den Gesellschafter einer Personengesellschaft klar.
Zwischenstand beim Wachstumschancengesetz
Das Wachstumschancengesetz musste schon mehrere Hürden überwinden und steht immer noch auf der Kippe, auch wenn ein Kompromiss den Umfang des Gesetzes bereits auf weniger als die Hälfte des ursprünglichen Entlastungsvolumens reduziert hat.
Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei formalen Mängeln
Allein formale Mängel bei der Buchführung rechtfertigen noch keine Schätzungsbefugnis des Finanzamts, sofern es nicht auch sachliche Mängel gibt, die eine Schätzung nahelegen.

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