Steuern und Abgaben

Ohrfeige für Mindestbesteuerung
Der Bundesfinanzhof hat mit sehr deutlichen Worten seine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung geäußert.
Drittaufwand im abgekürzten Vertragsweg
Nach Auffassung der Finanzverwaltung kann ein Drittaufwand nur bei einem abgekürzten Zahlungsweg, nicht aber bei einem abgekürzten Vertragsweg geltend gemacht werden.
Privatnutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte durch Freiberufler
Die Beschränkung der Steuerfreiheit für die Nutzung betrieblicher PCs und Telekommunikationsgeräte auf Arbeitnehmer verletzt nicht den Gleichheitsgrundsatz.
Koalitionspläne für die Unternehmenssteuerreform
Nach wie vor ist ungewiss, welchen Weg die Große Koalition bei der Unternehmenssteuerreform einschlagen wird, allerdings ist die mögliche Hinzurechnung von Zinsen bei der Gewerbesteuer heftig umstritten.
Freistellungsaufträge werden automatisch angepasst
Wenn Sie keine neuen Freistellungsaufträge für das kommende Jahr stellen, werden die bisherigen Aufträge automatisch mit 56,37 % ihres bisherigen Freistellungsbetrages berücksichtigt.
Rechtsanspruch auf Verpflegungspauschalen
Das Finanzamt darf den Ansatz von Verpflegungspauschalen nicht mit der Begründung kürzen, dass gar kein oder nur ein geringer Mehraufwand entstanden sei.
Vorbereitung auf die Umsatzsteuererhöhung
Nachdem die Anhebung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes zum 1. Januar 2007 jetzt feststeht, können Sie sich durch rechtzeitige und sorgfältige Vorbereitung einigen Ärger bei der Umstellung sparen.
Was ist neu für alle Steuerzahler?
Zu den Änderungen, die alle Steuerzahler betreffen, gehören Steuererhöhungen bei der Umsatz-, Versicherungs- und Einkommensteuer sowie die neue Steuer auf Biokraftstoffe.
Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten
Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ist jetzt neu geregelt und in den meisten Fällen damit auch erheblich erweitert worden.
Halbteilungsgrundsatz aufgegeben
Das Bundesverfassungsgericht hält nicht länger am Halbteilungsgrundsatz fest und akzeptiert auch, wenn die Belastung aus Einkommen- und Gewerbesteuer mehr als 50 % des Einkommens ausmacht.

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